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Das Recht der ersten Nacht; Ius primae noctis [lat.]
Erklärung:
Das Recht mittelalterlicher Feudalherren, bei Heirat abhängiger Bauern die Braut des Untergebenen in der Hochzeitsnacht zu entjungfern bzw. zu vergewaltigen.
Ursprung:
Schon das Gilgamesch-Epos kennt das ius primae noctis und verwendet diesen literarischen Topos zur Charakterisierung von Macht und tyrannischer Herrschaft des Königs von Uruk. Die römische, arabische und inselkeltische Literatur kannte den Topos ebenfalls und hat ihn in nahezu identischer Weise verwendet.