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Jemanden aus der Fassung bringen.
Erklärung:
Jemanden dazu bringen, dass dieser die Selbstbeherrschung verliert; jemanden provozieren.
Ursprung:
Als Fassung bezeichnet allgemein eine Umgrenzung, Umhüllung. Daraus hat sich im Sinne einer "Gemütsverfassung" auch das Bild eines geordneten geistig-seelischen Zustands entwickelt, den man bewahren kann (gefasst sein), aber auch verlieren oder aufgeben kann.