Startseite > Redewendungen > Ein salomonisches Urteil


Interesse am Bild? Beachte FAQ !
Bild separat? Klick auf das Bild!
Als E-Card versenden?


Keywords:
Ein salomonisches Urteil
anklage biblischen buch einfaches frauen geboren gerechtes gestorben könig lebenskluger lösung richterspruch salomo schwer sohn urteil wahlrecht weises überraschend

Quelle: dradio

Redewendung:

Ein salomonisches Urteil.

Erklärung:

Ein weises / überraschend einfaches / gerechtes Urteil; ein lebenskluger Richterspruch.

Ursprung:

Salomonisch bezieht sich auf König Salomo (ca. 950 v. Chr.), dessen Weisheit im biblischen "Buch der Könige" (Bibel, 1. Könige 3, 16-28) an einem Beispiel illustriert wird: Zu Salomo kamen zwei Frauen, die gegeneinander Anklage erhoben. Beide hatten kurz zuvor einen Sohn geboren, von denen einer gestorben war. Jede behauptete nun, das noch lebende Kind sei ihres. Salomo ließ ein Schwert herbeibringen und bot an, das Kind in zwei Teile zerschneiden zu lassen, damit jede der beiden Frauen etwas davon habe. Die falsche Mutter war mit dieser Lösung einverstanden, die richtige Mutter jedoch wollte lieber auf das Kind verzichten, als es töten zu lassen. Daran erkannte jeder, wer die richtige Mutter war, und sie bekam das Kind zugesprochen.

Hintergrund:

Das neue Wahlrecht bietet eine salomonische Lösung
So oder so, das Problem scheint gelöst. Und zwar salomonisch. Wieder wurde im Bundestag gerechnet, aber der Spielraum war dabei eher gering. Und diesmal schafften es CDU, CSU, SPD, FDP und Grüne, sich an einen Tisch zu setzen - anfangs sogar mit der Linksfraktion, was die Union selten zulässt.
Quelle: Info Deutschlandfunk vom 20.02.2013

Kommentator Info
E-Mail *
Kommentar *
Bitte Code eingeben!*
codegrafik
* Pflichtfelder
 

lol:
Danke!!! Das hat super geholfen.


Die Erklärungen zu den Redewendungen wurden mit freundlicher
Genehmigung vom Redensarten-Index übernommen.
W3C HTML 4.01 √ | W3C CSS √ | Letzte Aktualisierung am 26.08.2013
Datenschutz | Impressum | Copyright © 2003 - 2024 by Uli Designs | Kontakt
Diese Seite wurde in 0.01 Sekunden geladen
Besucher: 365302 | Online: 00 | Seitenaufrufe: 568636