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Da kannst Du lange warten!
Erklärung:
Das wird nie passieren! Dein Warten wird vergeblich sein!
Ursprung:
Vermutlich eine Abart von "Ewig und drei Tage warten". Von alters her war es in der Rechtsprechung üblich, der Strenge ein Quäntlein Duldung beizumischen. Kleinen und großen Rechtsbrechern wurde zur Einhaltung der Fristen, innerhalb derer sie ihre Verfehlungen gut zu machen hatten, eine kleine Gnadenfrist zugebilligt. Noch heute spricht man nicht von einer Woche, sondern von "acht Tagen". Ein Termin wird anberaumt, der "über Jahr und Tag" stattfinden soll. Darüber hinaus ist das "ewig und drei Tage" dann der Duldung höchstes Maß.