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Kommentar:

Mit solchen Deutschkenntnissen landet wohl jede Bewerbung im Papierkorb.
Was kommt eigentlich nach "Auszeichgezeichnetes"?
Eine Steigerung wäre noch möglich z.B. "Auszeichzeichgezeichnetes".

Quelle: Info Oldenburgische Volkszeitung vom 28.06.2014 (Printausgabe)

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