Da kannst Du lange warten!
Erklärung:
Das wird nie passieren! Dein Warten wird vergeblich sein!
Ursprung:
Vermutlich eine Abart von „Ewig und drei Tage warten”. Auf die unanfechtbare Gültigkeit eines Kaufs musste man im Mittelalter ewig (ein Jahr und sechs Wochen ) und drei Tage warten ( die Dauer der Tagung des Landgerichts ), weil erst danach die Einspruchsfrist verjährt war.